In den letzten Tagen tauchen immer wieder Fragen zur bevorstehenden Schulschließung auf. Wir versuchen einige dieser Fragen zu klären. Zu vielen Themen gibt es noch keine offiziellen Informationen. Bitte beachten Sie, dass im Internet oder anderen Social Media Kanälen falsche Meldungen auftauchen. Die hier angegebenen Informationen beziehen sich auf offizielle Mitteilungen des Freistaates Thüringen bzw. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Stand: 24.03.2020 (Ergänzung Datenschutzerklärung zum Antrag auf Notbetreuung, Übernahme der Hortkosten)
Die Theodor Storm Grundschule wird ab kommendem Dienstag, 17. März 2020 geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien. Am Montag ist die Schule noch geöffnet.
Am Montag findet der Unterricht nach Stundenplan statt. Allerdings kann nicht mehr von einem geregeltem Unterrichtsablauf ausgegangen werden. Es steht vielmehr die Organisation der kommenden Wochen im Vordergrund.
Der Hort hat am Montag noch wie gewohnt geöffnet.
Die Schule wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen (maximal 15 Kinder) zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten anbieten. Da die Kontaktvermeidung im Vordergrund steht, wird die Notbetreuung nur einem eng begrenztem Personenkreis zur Verfügung stehen.
Betreut werden nur Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten oder der alleinige Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Im Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde am 15.März 2020 folgende Festlegung getroffen:
A.Von der Notbetreuung erfasste Kinder
1.Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
-im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
-im Pflegebereich (Alten-oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
-in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
-in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
-im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);
-Im Einzelfall könnendie Schulen und Kindertageseinrichtungenauch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.
Eltern, auf die diese Vorgaben zur Notfallbetreuung zutreffen, wenden sich dann am Montag direkt an die Schule.
Die Anweisungen für Kinder, die die Schule wegen des Risikos einer Corona-Infektion nicht betreten dürfen (Reiserückkehr, Kontaktpersonen, erkältete Kinder) gelten auch für diese Personen weiter.
Den Schülern soll ein Lernen zu Hause ermöglicht werden. Dazu arbeiten wir intensiv daran, den Schülern Aufgabenstellungen und Lernhinweise zukommen zu lassen. Dies kann am Montag mit dem Bereitstellen von Plänen und Arbeitsblättern oder auch digital erfolgen.
Es ist gewiss nicht jeder Unterrichtsstoff geeignet, diesen selbstständig zu Hause zu bearbeiten, so dass hauptsächlich Aufgaben zur Übung und Festigung bereitgestellt werden.
Weitere Informationen dazu folgen.
Das Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport informierte am 24.03.20, dass in während der Schulschließung keine Beiträge für den Hort erhoben werden.
Dazu heißt es auf der Facebook-Seite des Ministeriums:
+++ KEINE GEBÜHREN +++
Die Landesregierung hat heute die Grundsatzentscheidung getroffen, dass in Thüringen für die Zeit der Schließung von Kindergärten und Horten keine Elternbeiträge erhoben werden. Den Kommunen werden die entsprechenden Kosten vom Land erstattet. Das Bildungsministerium bittet noch heute die Kommunen, die Beiträge ab sofort nicht mehr einzuziehen, solange die Schließung dauert. Wie darüber hinaus zu viel gezahlte Gebühren unbürokratisch zurückerstattet werden können, wird momentan geklärt.
Wenn auf Sie die Kriterien zutreffen, dass Sie ihr Kind in die Notfallbetreuung schicken können, finden sie hier das entsprechende Formular.
ERGÄNZUNG: Datenschutzerklärung zum Antrag auf Notbetreuung
Sollten ihr Antrag abgelehnt werden und Sie nicht mit der Entscheidung einverstanden sein, können Sie sich an die EInspruchsstelle des Schulamtes wenden.
Die Notfallgruppe ist täglich von 8.00 bis 15.00Uhr geöffnet. Dort können dann die Aufgaben bearbeiten, die von den Lehrern mitgegeben wurden.
Da sich die Arbeitssituationen der Eltern täglich ändern könnten, sollten Sie ihr Kind für die Notfallgruppe bis 12.00 Uhr des Vortages für den nächsten Tag im Sekretariat anmelden.
Das Essen für die betreffenden Kinder wird von der Fleischerei Thiem in die Schule geliefert.
1. für die Schüler, auf die die Bedingungen der Notfallgruppe zutreffen
Für diese Schüler wird das Essen wie gewohnt in die Schule geliefert. Bitte denken Sie daran, dass Essen rechtzeitig zu bestellen.
2. für die Schüler, die zu Hause betreut werden und nicht in die Notbetreuung gehen
Diese Schüler können entweder das Essen abbestellen oder bei der Firma Thiem in der Filiale "Am Markt" abholen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Firma Thiem.
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