Seit dem 01.08.2020 ist die neue Thüringer Schulordnung in Kraft getreten. Im § 119 im Absatz 1 – 6 der Thüringer Schulordnung ist die Schulanmeldung neu geregelt und festgelegt worden.
Anfang Mai eines jeden Jahres werden die Kinder für das übernächste Schuljahr durch die Eltern / Sorgeberechtigte in der Grundschule angemeldet, die sich im Einzugsbereich (Straße) der Familie befindet.
Hier finden Sie den Elternbrief sowie eine Auflistung der Straßen des jeweiligen Einzugsbereichs.
Die Eltern/ Sorgeberechtigte bringen zur Anmeldung Ihres Kindes die Geburtsurkunde sowie die ausgefüllten Formulare mit, die im Abschnitt „Schulanmeldung“ einzusehen und auszudrucken sind. Dort finden Sie auch die vorgesehenen Termine zur Information.