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Elterninformation des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Notbetreuung während der Schulschließung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat einen Elternbrief mit Hinweisen zur Notbetreuung herausgegeben. Diesen können Sie hier finden: Elternbrief zur Notbetreuung 

Darin wurden folgende Regelungen getroffen:

A.Von der Notbetreuung erfasste Kinder

1.Es werden nurKinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:

-im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);

-im Pflegebereich (Alten-oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);

-in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;

-in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);

-im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);

-Im Einzelfall könnendie Schulen und Kindertageseinrichtungenauch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Güternoder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.

[...]

3. Es werden nur Kinder betreut, bei denen beide Elternteile oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil in einer sog. kritischen Infrastruktur arbeiten. Erfüllt nur ein Elternteil diese Voraussetzungen, kann das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen.

4. Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglichist.

5. Das Betretensverbot für bestimmte Personen gilt fort. Soweit nicht strengere Verfügungen gelten, dürfen folgende Kinder die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch im Rahmen der Notbetreuung nicht betreten:

-mit dem Corona-Virus Infizierte,

-Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt,

-Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr,

-Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, solange die Symptome andauern.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtungin Anwendung dieser Kriterien.

Bitte akzeptieren Sie diese Entscheidung.

Weiter heißt es:

Wir weisen darauf hin, dass das Thüringer Gesundheitsministerium dringend davon abrät, in Betrieben, Behörden oder im privaten Kreis neue Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten einzurichten. Dies widerspräche dem Gebot der Kontaktvermeidung und würde das Ziel der Schulschließung in sein Gegenteil verkehren. Denn dann kämen Kinder und Betreuende zusammen, die bisher keinen Kontakt zueinander hatten. Bitte verzichten Sie daher darauf, Ihre Kinder in neu zusammengestellten Gruppen betreuen zu lassen.

Detaillierte Infos finden Sie im oben verlinktem Elternbrief.

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