Gemeinsam gute Schule machen.

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AKtuelle Informationen

Schreiben der Schulleiterin vom 08.01.2021 sowie der aktuelle Hygieneplan ROT

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

sicher haben Sie die Informationen zur Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 bereits aus den Medien vernommen.

Im Anhang senden wir das Informationsschreiben des Ministers Holter, das gestern Abend an alle Schule gesendet wurde.

Folgende wichtige Punkte möchte ich nochmal hervorheben, die im Ministerschreiben vermerkt und insbesondere für die Grundschule wichtig sind:

  • Im Rahmen der Verlängerung des Lockdowns bleiben die Schulen grundsätzlich weiterhin bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.
  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden nach wie vor im häuslichen Lernen unterrichtet. Dabei sind die Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in der „Handreichung Häusliches Lernen“ 1 vom 15. September 2020 zu beachten:

bildung.thueringen.de/bildung/haeusliches-lernen/handreichung/ 

  • Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb (voraussichtlich ab 1. Februar 2021) ist in den Schulen eine Betreuung für Kinder der

Klassenstufen 1 bis 6 und in allen Klassenstufen der Förderzentren abzusichern.

  • Notbetreuung in Schulen wird für Kinder angeboten, wenn ein Personensorgeberechtigter:
  • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert ist

und

  • zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereiche von Erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung, Sicherstellungder öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur undVersorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehört. Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Zur Kontaktminimierung gilt der Grundsatz, dass die Schülerinnen und Schüler wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen.

Für die Glaubhaftmachung des Vorliegens der vorgenannten Kriterien genügt als Nachweis die Bescheinigung des Arbeitgebers eines/r Personensorgeberechtigten

Dass eine anderweitige Betreuung – Betreuung durch Angehörige des eigenen Hausstands oder nach dem Grundprinzip der Kontaktminimierung – nicht möglich ist, muss gegenüber der Schulleitung ebenfalls glaubhaft dargelegt werden.

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf

Winterferien

Die Thüringer Ferienordnung wird für das Schuljahr 2020/2021 geändert. Die Winterferien werden auf den Termin 25. Januar 2021 bis 30. Januar 2021 verlegt. Diese Änderung wird zeitnah veröffentlicht unter:https://bildung.thueringen.de/schule/schulwesen/ferien/.

Die Personensorgeberechtigten sind auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass für den bisher vorgesehenen Zeitraum der Winterferien (8. Februar 2021 bis 12. Februar 2021) eine erforderliche Beurlaubung auf Antrag für ihre schulpflichtigen Kinder nach § 7 ThürSchulO bzw. § 7 ThürASObbS erfolgen kann.

Für die Beantragung wird ein Formular zur Verfügung gestellt.

Halbjahreszeugnisse:

19. Februar 2021

Auszug aus dem Schreiben – „Aktuelle Corona – Maßnahmen“ vom Bildungsminister H. Holter

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Hinweis in eigener Sache: Der Antrag auf Notbetreuung, der bereits Ihnen schon zugesandt wurde, gilt ebenfalls.

Nähere Informationen zu der Zeugnisausgabe erfolgen dann zum gegeben Zeitpunkt.

In den Winterferien findet eine Notbetreuung für die angemeldeten Hortkinder nach den oben genannten Kriterien  statt.

Mit freundlichen Grüßen

Cl. Baudach -  Weber

Heiligenstadt, den 08.01.2021

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